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2023: THG-Bonus. E-Chopper fahren, Geld verdienen. - E-Streetbikes

2023: THG-Bonus. E-Chopper fahren, Geld verdienen.

 

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Gerade jetzt wo sich der Frühling in seiner vollen Pracht zeigt, hört man dieses leise Summen wieder öfters. Die Rede ist nicht von Bienen, welche fleißig umherschwirren und Pollen sammeln, sondern von den nicht-artverwandten Kleinkrafträdern. Zwar schwirren diese auch um Eisdielen umher, allerdings halten sie üblicherweise Abstand von der kalten Süßspeise. Trotzdem erweisen uns S-Pedelecs und e-Roller einen großen Dienst und erfreuen sich daher immer größerer Beliebtheit. 

Daher erreichen uns auch immer häufiger Anfragen, ob es auch für diese Fahrzeuge eine THG-Prämie gibt und wenn ja, in welcher Höhe. Auch in den gängigen Elektroroller-Foren ist dies ein heiß-diskutiertes Thema. Daher haben wir uns entschlossen, der Thematik auf den Grund zu gehen und ein für alle Mal zu klären, ob auch für ein Zweirad der Klasse L1e/L1e-A die THG Prämie beantragt werden kann.

Die gute Nachricht vorab: Ja, für Kleinkrafträder bis 45km/h lässt sich ebenso die THG Quote zertifizieren und damit eine Prämie erzeugen. Wir konnten bereits für einige erfreute Kunden den THG Antrag erfolgreich abwickeln und eine Prämie in Höhe von 350€ auszahlen. Ein echter Geheimtipp!

Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie einem ePKW eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt. Aber jetzt nochmal ganz von vorne, wie wir auf diese Aussage kommen: 

Doch in der Regel hat der umweltbewusste Fahrer von einem 45km/h Fahrrad oder eRoller lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen und somit auch keinen Fahrzeugschein. Damit wären die formalen Bedingungen für den Prämien-Antrag leider nicht erfüllt. Nun existiert jedoch eine Möglichkeit, auch für ein Kleinkraftrad eine Prämie zu erhalten, das Stichwort hierbei lautet: „Freiwillige Zulassung“.

Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

  • Personalausweis 
  • EVB-Nummer (dieser erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
  • Betriebserlaubnis, ggf. Gutachten, Kaufvertrag

Kostenüberblick der freiwilligen Zulassung:

  • Einmalige Gebühren für den Zulassungsvorgang: ca. 50€
  • Kauf des Kennzeichens: ca. 15-20€
  • Versicherungsgebühren (jährlich): 1. Jahr ca. 70€, 2. Jahr ca. 50€, 3. Jahr ca. 20€ ...
  • Steuern werden für Kleinkrafträder nicht erhoben

Netterweise hat uns dann auch noch einer unserer ersten zertifizierten Kleinkraftrad-Kunden und stolzer Fahrer eines 45km/h E-max 110s Rollers folgende Auskunft erteilt:

Zulassung erfolgte auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV. Verzicht auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs.1 StVZO. (Es bleibt ja ein Kleinkraftrad mit 45km/h - also kein TÜV notwendig). Dann bekam ich auf das Nummernschild die Zulassungsplakette sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgehändigt. Auf der CoC wurde das Erstzulassungsdatum notiert und mit einem Stempel versehen. Dies ist nunmehr mein "Kfz. Brief". Bei der HUK Coburg zahle ich für den Leichtkraftroller als auch den Kleinkraftroller nach 3 Jahren jeweils 20,40 Euro Versicherung.

Somit wurden schlussendlich alle Weiteren Unklarheiten und Spekulationen aus dem Weg geräumt, sodass ab jetzt auch Sie, für Ihr Kleinkraftrad die THG Prämie beantragen können. 

Und die beste Nachricht kommt zum Schluss, das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse). Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten für Ihr Kleinkraftrad dieselbe Prämie wie für Ihren PKW. 

Nun könnte man also fast behaupten, dass Sie mit Ihrem e-Roller tatsächlich Geld verdienen! Folgendes Rechenbeispiel stellt die Betriebskosten für 1 Jahr den Einnahmen durch die THG Prämie gegenüber:

*Über vereinzelte Ablehnungen der Anträge durch die Zulassungsbehörde wurden wir bereits von manchen Kunden informiert, sodass wir Ihnen empfehlen, sich vorab zur Sicherheit bei Ihrer Behörde über die genauen Voraussetzungen der freiwilligen Zulassung zu erkundigen. Letzen Endes aber ist die freiwillige Zulassung laut Gesetz (§3 Abs. 3 FZV) rechtsgültig und somit muss die Behörde Ihrem Antrag nachgehen.

Beitragsbild © powerlane